Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Es wird für eine bestimmte Zeit (meist 66 bis 99 Jahre) bestellt.

Vorteile des Erbbaurechts

  • Geringerer Kapitalbedarf beim Bauen
  • Langfristige Nutzungssicherheit
  • Verlängerungsmöglichkeit
  • Sozialverträgliche Konditionen

Erbbaurechtsbestellung

Die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung kann Grundstücke im Erbbaurecht zur Verfügung stellen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.